Ambulante Jugendhilfe
Unterstützung für Familien und junge Menschen
Hilfen zur Erziehung sind staatliche oder kommunale Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, die Familien mit Kindern und Jugendlichen unterstützen (§ 27 ff. SGB VIII). Zuständig für die Bewilligung dieser Hilfe ist das örtliche Jugendamt, das für die Durchführung häufig Träger der Jugendhilfe beauftragt. Personensorgeberechtigte - in der Regel die Eltern - haben einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn die Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen nicht ausreichend gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig erscheint. Die Hilfe kann beim zuständigen Jugendamt beantragt werden, das in Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen die passende Unterstützungsform festlegt.
Auch junge Volljährige können gemäß § 41 SGB VIII Hilfen zur Erziehung beantragen. Diese können entweder als Fortsetzung einer bestehenden Hilfe nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder als neue Unterstützung bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt werden.
Unsere ambulanten Hilfen zur Erziehung stehen für Kreativität, Offenheit und Individualität im Umgang mit familiären Konflikten und sozialen Herausforderungen. Wir arbeiten auf Basis einer respektvollen Haltung, einer reflektierten Parteilichkeit und einer Beziehung auf Augenhöhe. Unser primäres Ziel ist es, Ressourcen im Familiensystem zu aktivieren und junge Menschen und ihre Bezugspersonen zu stärken. Mit Flexibilität, Toleranz, Wertschätzung und Verlässlichkeit begleiten wir unsere Klient*innen auf dem gemeinsamen Weg.




